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Bedingungen & Bedingungen

Im aktuellen Mietvertrag ist der Mieter die Person, die das im Vertrag angegebene Fahrzeug (im Folgenden als das Fahrzeug bezeichnet) von der California Rent Car Company (im Folgenden als das Unternehmen bezeichnet) mietet.

1.    Definitionen, Inhalt der Vereinbarung und Gegenstand der Regelung

1.1.  Im Folgenden werden in der Vereinbarung die folgenden Abkürzungen und Definitionen verwendet:

1.1.1.    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – die vorliegenden Standardbedingungen für die Miete des Fahrzeugs, die die Grundlage für die Miete und Nutzung des Fahrzeugs bilden;

1.1.2.    
Die Autovermietung – das auf der Titelseite des Vertrags genannte Unternehmen;

1.1.3.    Der Mieter – die auf der Vorderseite des Vertrags genannte Person, die das Fahrzeug vom Autovermieter zur Nutzung gemäß diesem Vertrag erhalten hat;

1.1.4.    Der Vertrag – der zwischen der Autovermietung und dem Mieter geschlossene Mietvertrag, der aus den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den auf der Vorderseite aufgeführten Sonderbedingungen besteht;

1.1.5.    Das Fahrzeug – das auf der Vorderseite des Vertrags genannte Fahrzeug, dessen Nutzungsrecht der Autovermietung zusteht und das die Autovermietung dem Mieter zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung stellt.

1.2.  Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Rechte und Pflichten des Mieters bei der Nutzung des Fahrzeugs fest. Der Mieter ist sich darüber im Klaren, dass das Recht zur Nutzung des Fahrzeugs bei der Autovermietung liegt und dass der Mieter nicht befugt ist, die von ihm durch den Vertragsabschluss übernommenen Rechte und Pflichten auf Dritte (u. a.) zu übertragen , für die Übertragung des Rechts am Fahrzeug). Eine Vermietung oder Überlassung des Fahrzeugs an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit der Autovermietung gestattet. Die Autovermietung gestattet dem Mieter die Nutzung des Fahrzeugs gemäß den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.3.  Die Autovermietung stellt dem Mieter die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zur Verfügung. Mit der Unterzeichnung des Vertrags bestätigt der Mieter, dass er die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden hat und dass er sich verpflichtet, diese einzuhalten.

1.4.  Der Vertrag wird für die Nutzung eines Fahrzeugs während des im Vertrag genannten Zeitraums und bis zur Rückgabe des Fahrzeugs in den direkten Besitz des Autovermieters („Mietzeitraum“) geschlossen. Die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren danach nicht ihre Gültigkeit Rückgabe des Fahrzeugs, wenn sich ihr Fortbestand aus ihrer Substanz ergibt.

 

2.    Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs

2.1.  Gemäß der Vereinbarung dürfen nur der Mieter und/oder andere Personen, die von der Autovermietung als zusätzliche Fahrer in den Vertrag aufgenommen wurden, das Fahrzeug fahren. Der Mieter und der im Vertrag genannte Zusatzfahrer müssen über einen in Italien gültigen Führerschein (nicht den Erstführerschein) verfügen, über mindestens 1 Jahr Fahrerfahrung verfügen und mindestens 21 Jahre alt sein. Der Person (einschließlich dem Mieter) ist das Führen des Fahrzeugs untersagt.:

 

2.1.1.    der die vom Autovermieter oder vom Gesetz festgelegten Anforderungen hinsichtlich der Gültigkeit des Führerscheins, des Alters der Person und/oder anderer möglicher Einschränkungen nicht erfüllt;

 

2.1.2.    wer unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder anderen Substanzen steht, die das Bewusstsein beeinträchtigen und die Reaktion verzögern („Rauschzustand“), oder wer zu müde ist oder dessen Gesundheitszustand nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

 

2.2.  Der Mieter ist für die umsichtige Nutzung und sorgfältige Führung des Fahrzeugs verantwortlich und verpflichtet sich, das Fahrzeug nur für den vorgesehenen Zweck zu nutzen. Die Autovermietung behält sich das Recht vor, das Fahrzeug jederzeit in ihren direkten Besitz zurückzugeben, wenn der Mieter die Vertragsbedingungen nicht erfüllt.

 

2.3.  Beim Verlassen des Fahrzeugs verpflichtet sich der Mieter, das Fahrzeug zu verriegeln und die Alarmanlage einzuschalten, sofern das Fahrzeug damit ausgestattet ist. Das Fahrzeug muss an einem dafür vorgesehenen Parkplatz abgestellt werden. Wenn das Fahrzeug mit einem abnehmbaren GPS-Gerät ausgestattet ist, muss der Fahrer das Gerät beim Verlassen des Fahrzeugs mitnehmen und an einem sicheren Ort aufbewahren. Der Mieter darf keine Wertgegenstände an einer sichtbaren Stelle im Fahrzeug zurücklassen. Sicherheitsgurte und der Kindersitz müssen gemäß den in dem Land, in dem das Fahrzeug genutzt wird, geltenden Rechtsinstrumenten verwendet werden, und der Mieter ist für die korrekte Installation und Verwendung der Sicherheitsausrüstung verantwortlich.

 

2.4.  Der Mieter verpflichtet sich, für das Fahrzeug geeigneten Kraftstoff zu verwenden und, wenn beim Starten des Fahrzeugs eine Warnanzeige aufleuchtet, den Öl- und anderen Flüssigkeitsstand zu überprüfen und einen Vertreter der Autovermietung zu kontaktieren.Wenn das Fahrzeug in einen Verkehrsunfall gerät oder eine Fehlfunktion aufweist, muss die Autovermietung unverzüglich telefonisch darüber informiert werden. Das Fahrzeug darf nur mit vorheriger Genehmigung der Autovermietung zu einer Service- oder Reparaturwerkstatt gebracht werden. Es ist dem Mieter außerdem untersagt, das Fahrzeug selbst zu reparieren.

 

 

2.5.   Es ist verboten, das Fahrzeug zu benutzen:

 

2.5.1.    
für die Beförderung von mehr Personen als in der Zulassungsbescheinigung oder den technischen Spezifikationen des Fahrzeugs zulässig;

 

2.5.2.    für den Transport einer Ladung, die schwerer ist als in der Zulassungsbescheinigung oder den technischen Spezifikationen des Fahrzeugs zulässig;

 

2.5.3.    zum Schieben oder Abschleppen anderer Fahrzeuge (einschließlich Anhänger) oder anderer Gegenstände;

 

2.5.4.    für Fahrten im Gelände oder auf Straßen, die nicht für das Fahrzeug vorgesehen sind;

 

2.5.5.    zum Transport von Gegenständen, die nicht ordnungsgemäß befestigt und fixiert wurden;

 

2.5.6.    für den Transport von Gegenständen, deren Transport das Fahrzeug oder den Innenraum des Fahrzeugs beschädigt oder eine sofortige Wiedervermietung des Fahrzeugs unmöglich macht (einschließlich z. B. Geruch, Rauch, starke Flecken, schmutziger Innenraum, zerkratzte Teile usw .);

2.5.7.    for participation in rallies, test drives and competitions;

 

2.5.8.    unter Verstoß gegen das Verkehrsgesetz und andere geltende Rechtsinstrumente;

 

2.5.9.    
für gesetzeswidrige Handlungen;

 

2.5.10. for sub-renting;

 

2.5.11. zum Fahren in Bereichen, in denen der Verkehr verboten ist;

 

2.5.12. zum Üben des Fahrens;

 

2.5.13. for provision of taxi or shared travel services;

 

2.5.14. for transport of animals.

 

2.6.  Der Mieter verpflichtet sich, dem Autovermieter bei Vertragsabschluss die Länge seiner Reiseroute mitzuteilen. Das Fahrzeug darf nur auf dem Gebiet Italiens genutzt werden, wenn im Vertrag kein Vermerk enthalten ist, der das Überschreiten der Staatsgrenze gestattet. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Einschränkung haftet der Mieter gegenüber der Autovermietung in vollem Umfang für alle am Fahrzeug und/oder seinen Teilen verursachten Schäden und/oder Schäden oder Verletzungen Dritter, einschließlich der Kosten für die Rückgabe des Fahrzeugs nach Italien. Anwendung der in Abschnitt 4.2 beschriebenen Haftungsbeschränkungen. entbindet den Mieter nicht von dieser Haftung.

 

2.7.  Das Rauchen sowie der Konsum von alkoholischen Getränken und anderen Betäubungsmitteln im Fahrzeug ist verboten.

 

2.8.  Dem Mieter ist bekannt, dass im Fahrzeug ein GPS-Suchsystem installiert ist, das es der Autovermietung ermöglicht, bei Bedarf den Standort und die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu ermitteln, seine Alarmanlage zu aktivieren, blinkende Warnblinklichter zu aktivieren und den Motor während der Fahrt abzustellen . Der Autovermieter hat das Recht, mithilfe des GPS-Suchsystems nach dem Fahrzeug zu suchen, das nicht fristgerecht zurückgegeben wurde, und gegebenenfalls seine weitere Bewegung zu verhindern und die über das Suchsystem erhaltenen Informationen über den Standort des Fahrzeugs mitzuteilen an die Polizei, an den Eigentümer des Fahrzeugs, an den Versicherer und, falls erforderlich, an autorisierte Partner des Autovermieters, die der Autovermieter für die Suche nach Fahrzeugen einsetzt.

 

2.8.1.    Während der Gültigkeitsdauer des Vertrags nutzt die Autovermietung das GPS-Suchsystem des Fahrzeugs nicht und überwacht die Bewegung des Fahrzeugs nicht, es sei denn, sie hat einen berechtigten Grund zu der Annahme oder hat Informationen erhalten, dass der Mieter einen wesentlichen Verstoß begangen hat der Vereinbarung (zum Beispiel: Das Fahrzeug befindet sich in einem Land, in das es gemäß der Vereinbarung nicht einfahren darf) oder wenn dies von der Polizei oder einer anderen Institution/Versicherung des Fahrzeugs/Eigentümers des Fahrzeugs verlangt wird.

 

 

 

3.    Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs

3.1.  Die Autovermietung übergibt dem Mieter das Fahrzeug in betriebsbereitem Zustand zusammen mit den für die Fahrt erforderlichen Dokumenten. Zu den für das Fahren erforderlichen Dokumenten gehören Dokumente, die gemäß den Angaben, die der Mieter der Autovermietung bei der Buchung des Fahrzeugs gemacht hat, gesetzlich für die Nutzung des Fahrzeugs erforderlich sind. Als Fahrdokumente sind in der Regel eine Kopie der Zulassungsbescheinigung und der Vertrag erforderlich.

3.2.  Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug an dem im Vertrag angegebenen Ort, Datum und Uhrzeit an den Autovermieter zurückzugeben. Das Fahrzeug muss in derselben Weise ausgestattet sein und über dieselben Dokumente wie zum Zeitpunkt der Übergabe verfügen des Fahrzeugs an den Mieter.

3.3.  Die Autovermietung hat das Recht, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, wenn sie feststellt, dass der Mieter erheblich gegen die Vertragsbedingungen verstoßen oder der Autovermietung bei der Anmietung des Fahrzeugs falsche Angaben gemacht hat.
oder es ihm nicht gelingt, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu nutzen. Verlangt der Autovermieter aus den in diesem Abschnitt genannten Gründen eine vorzeitige Vertragsauflösung, verpflichtet sich der Mieter, das Fahrzeug unverzüglich an den Autovermieter zurückzugeben.

3.4.  Der Mieter prüft den Zustand des Fahrzeugs bei der Übergabe durch die Autovermietung und bestätigt mit seiner Unterschrift auf der Vorderseite des Vertrags, dass das Fahrzeug den im Vertrag enthaltenen Beschreibungen entspricht. Wenn der Mieter Unterschiede zwischen den Beschreibungen im Vertrag und dem tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs feststellt, muss der Mieter dem Autovermieter erlauben, entsprechende Hinweise im Vertrag anzubringen. Während der Mietzeit ist der Mieter für die umsichtige Nutzung des Fahrzeugs, für sorgfältiges Fahren, für die zum Fahren erforderliche Zusatzausrüstung und Dokumente sowie für die regelmäßige Reinigung des Fahrzeugs während der Mietzeit verantwortlich.

3.5.  Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug während der Geschäftszeiten in der im Vertrag genannten Niederlassung des Autovermieters zurückzugeben. Während der Geschäftszeiten hat der Mieter das Recht, von der Autovermietung eine Inspektion des Fahrzeugs und die Feststellung neuer Mängel zu verlangen. Verzichtet der Mieter auf dieses Recht, ist der Mieter für das Fahrzeug verantwortlich, bis die Autovermietung das Fahrzeug inspiziert und es in seinen direkten Besitz übernimmt. Wenn der Mieter das Fahrzeug außerhalb der Geschäftszeiten zurückgibt, muss der Mieter die bei der jeweiligen Autovermietung geltenden Regeln für die Rückgabe von Fahrzeugen außerhalb der Geschäftszeiten beachten. Im Falle einer Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten oder im Falle einer Rückgabe der Schlüssel und der Dokumente in den „Schlüsselkasten“ ist der Mieter für das Fahrzeug verantwortlich, bis der Autovermieter den direkten Besitz des Fahrzeugs angenommen hat. Der direkte Besitz des Fahrzeugs gilt als von der Autovermietung angenommen, wenn die Autovermietung die Schlüssel des Fahrzeugs erhalten hat und Gelegenheit hatte, das Fahrzeug zu inspizieren (spätestens innerhalb von 72 Stunden nach der Rückgabe des Fahrzeugs). Fahrzeug, das im Vertrag angegeben ist).

3.6.  Wenn der Mieter und die Autovermietung vereinbart haben, dass das Fahrzeug an einem anderen Ort als dem Büro der Autovermietung zurückgegeben wird, ist der Mieter für das Fahrzeug verantwortlich und trägt alle möglichen Kosten im Zusammenhang mit dem Fahrzeug bis zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs Der Vermieter hat das Fahrzeug in seinen unmittelbaren Besitz übernommen.

3.7.  Wenn der Mieter das Fahrzeug zum im Vertrag genannten Rückgabezeitpunkt nicht am vereinbarten Ort zurückgibt, zahlt der Mieter für jeden beginnenden 24-Stunden-Zeitraum den im Vertrag genannten Mietpreis für einen Tag (zusätzliche Miettage werden entsprechend berechnet). siehe Abschnitt 5.3.).

3.8.  Wenn der Mieter das Fahrzeug zurückgibt, die Dokumente und/oder Schlüssel des Fahrzeugs jedoch nicht am vereinbarten Ort zurückgibt, zahlt der Mieter für jeden beginnenden 24-Stunden-Zeitraum den Mietpreis für einen im Vertrag genannten Tag (zusätzliche Miettage). berechnet sich nach Ziffer 5.3.), bis er die Schlüssel und die Unterlagen am vereinbarten Ort zurückgibt.

3.9.  Der Mieter verpflichtet sich, eine zusätzliche Gebühr für die Reinigung des Fahrzeugs zu zahlen, wenn die Autovermietung nach der Rückgabe des Fahrzeugs eine gründlichere Reinigung als die Standardreinigung durchführen muss. Die Höhe des Aufpreises richtet sich nach den tatsächlichen Reinigungskosten des von der Autovermietung nach eigenem Ermessen ausgewählten Dienstleisters.

3.10.             Wenn der Mieter das Fahrzeug zurückgibt, nachdem er die auf der Vorderseite des Vertrags angegebene vereinbarte Kilometerbegrenzung überschritten hat, verpflichtet sich der Mieter, der Autovermietung die auf der Vorderseite der Vereinbarung angegebene Gebühr für jeden Kilometer zu zahlen, der die zulässige Grenze überschreitet.

3.11.             Wenn Wetterbedingungen, Dunkelheit, Ort und/oder Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs es der Autovermietung nicht ermöglichen, den Verlust von Teilen des Fahrzeugs und/oder Schäden am Fahrzeug und/oder seinen Teilen während des Zeitraums festzustellen Miete oder wenn es aufgrund des schmutzigen Zustands des Fahrzeugs, des Schadensorts und/oder des ursprünglichen Standorts der fehlenden Teile schwieriger ist, eine solche Entdeckung zu machen, hat die Autovermietung das Recht, vom Mieter auch die Erstattung des Schadens zu verlangen wenn ein solcher Schaden erst nach Annahme der Rückgabe des Fahrzeugs festgestellt wird. Der Autovermieter hat das Recht, auf der Grundlage dieses Abschnitts nur die Erstattung solcher Schäden zu verlangen, die spätestens innerhalb von 72 Stunden nach Übernahme des Fahrzeugs festgestellt wurden, vorausgesetzt, dass das Fahrzeug in diesem Zeitraum nicht bereits gemietet wurde an eine andere Person.

4.    Haftung des Mieters

4.1.  Während der Mietdauer haftet der Mieter in vollem Umfang für Schäden, Diebstahl und Verlust des Fahrzeugs und seiner Teile. Zu den Bestandteilen des Fahrzeugs gehört auch die zusammen mit dem Fahrzeug bereitgestellte Zusatzausrüstung. Für Schäden haftet der Mieter nur in dem Umfang, in dem diese Schäden der Autovermietung vom Versicherer erstattet werden (z. B. Erstattungen aus der Kfz-Haftpflichtversicherung) oder für die der Mieter nicht der Verjährungsfrist nach haftet von ihm oder ihr gewählten und auf der Vorderseite des Vertrags angegebenen oder im Mietpreis enthaltenen Haftungsumfang. Wenn der Mieter gegen den Vertrag verstößt, gilt keine Haftungsbeschränkung und in diesem Fall erstattet der Mieter der Autovermietung alle ihr entstandenen Schäden. Wenn eine entsprechende Haftungsbeschränkung nicht gewählt wurde oder aus einem anderen Grund nicht anwendbar ist, erstattet der Mieter dem Autovermieter unter anderem die Kosten für die Reparatur und/oder den Ersatz des Fahrzeugs oder seiner Teile sowie die entgangenen Mieteinnahmen aufgrund von Reparatur oder Austausch des Fahrzeugs, die Kosten für das Abstellen und Entfernen des Fahrzeugs sowie die daraus resultierenden Verwaltungskosten. Die Autovermietung hat das Recht, nach eigenem Ermessen einen Versicherer oder Umfang des Versicherungsschutzes, ein Reparaturunternehmen für das Fahrzeug, einen Verkäufer eines Ersatzfahrzeugs oder von Ersatzteilen oder einen anderen Dienstleister zu wählen.

4.2.   Wenn der Mieter alle Vertragsbedingungen ordnungsgemäß erfüllt hat und Schäden, Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugs oder seiner Teile nicht durch einen unbefugten Benutzer oder durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz eines autorisierten Benutzers (einschließlich des Konsums von Alkohol oder Betäubungsmitteln) verursacht wurden (giftige, psychotrope oder andere berauschende Substanzen) ist die Haftung des Mieters wie folgt beschränkt, sofern die Beschränkung der jeweiligen Haftung auf der Vorderseite des Vertrags angegeben ist.

4.2.1.    wenn die Super-Zusatzversicherung („SCDW“) gilt, entfällt bei Beschädigung, Diebstahl oder Verlust des Fahrzeugs oder seiner Teile die Selbstbeteiligung für den Mieter oder wird auf das vereinbarte Maß reduziert. Die SCDW gilt nur vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung CDW und THW. SCDW entbindet den Mieter nicht von der Haftung bei Schäden an der Kabine und Verlust oder Beschädigung von Zusatzausrüstung. Die Super-Zusatzversicherung deckt keine Reifen ab.
Sofern die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 4.2. des Vertrags anwendbar sind, zahlt der Mieter den Selbstbehalt für jede Veranstaltung gesondert an die Autovermietung.

4.3.  Der Mieter haftet in vollem Umfang für Schäden, die am Fahrzeug entstehen, weil der Fahrer die Höhe oder Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht berücksichtigen kann. Anwendung der in Abschnitt 4.2 beschriebenen Haftungsbeschränkungen. entbindet den Mieter nicht von dieser Haftung.

4.4.  Die in Abschnitt 4.2 beschriebenen Haftungsbeschränkungen. gelten nicht für Störungen an Motor, Getriebe und Kupplung, wenn diese auf eine falsche Fahrtechnik zurückzuführen sind. Die Schadensursache wird durch eine Sachverständigenuntersuchung durch den offiziellen Händler des Fahrzeugs in Italien festgestellt.

4.5.   Für jede Reifenpanne während der Mietzeit verpflichtet sich der Mieter, die Vertragsstrafe gemäß Ziffer 10 zu zahlen.

4.6.  Für jeden Fall des Verlusts der für die Dauer der Miete mit dem Fahrzeug überlassenen Zusatzausrüstung verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung der Vertragsstrafe gemäß Ziffer 10. Anwendung der in Ziffer 4.2 beschriebenen Haftungsbeschränkungen. entbindet den Mieter nicht von dieser Verpflichtung.

4.7.  Der Mieter verpflichtet sich, dem Autovermieter eine Strafe in Höhe des Mietpreises für bis zu 30 Tage für die Ausfallzeit zu zahlen, die durch die vorübergehende Funktionsunfähigkeit des Fahrzeugs aufgrund von Schäden am Fahrzeug aufgrund eines Unfalls oder eines anderen Vorfalls verursacht wurde aufgrund eines Verschuldens des Mieters. Die Ausfallzeit wird vom Tag des Unfalls bzw. der Schadensverursachung bis zum Tag der Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs berechnet.

5.    Gebühren und Zahlungsbedingungen

5.1.  Der Mietpreis ist der Preis für die Nutzung des Fahrzeugs gemäß den zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Mietpreis umfasst die Miete und Gebühren für zusätzliche Leistungen (einschließlich Haftungsbeschränkungen), die vom Mieter akzeptiert und auf der Vorderseite des Vertrags angegeben wurden. Alle Gebühren unterliegen der Besteuerung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Italiens.

5.2.  Der Mietpreis wird auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Buchung des Fahrzeugs oder des Vertragsabschlusses gültigen Mietpreises zusammen mit den Preisen der im Mietpreis enthaltenen Dienstleistungen und auf der Grundlage der Preisliste für Zusatzleistungen berechnet Dienstleistungen, die dem Mieter auf der Website und im Büro der Autovermietung zur Verfügung stehen. 3.1 Der Mieter verpflichtet sich, die Gültigkeitsbestimmungen des Mietpreises einzuhalten. Zu den Gültigkeitsbedingungen des Preises gehören die Bedingungen für die Mietdauer, die Mindestmietdauer, mögliche Rabatte usw. Im Falle einer Vertragsverlängerung erfolgt die Berechnung des Mietpreises auf der Grundlage des jeweils gültigen Mietpreises der Verlängerung, die für den gesamten Verlängerungszeitraum gilt. Die Buchung des Fahrzeugs garantiert nicht, dass der Mieter ein bestimmtes Fahrzeugmodell (einschließlich Farbe) erhält. Sie garantiert lediglich, dass der Mieter ein Fahrzeug erhält, das zu einer Fahrzeuggruppe gehört, die aufgrund bestimmter Bedingungen unterschieden wird. Der Mieter kann gegen Aufpreis ein von der gebuchten Fahrzeuggruppe abweichendes Fahrzeug wählen.

5.3.   Miettage werden als 24-Stunden-Zeiträume berechnet, beginnend mit dem Beginn der Mietdauer des Fahrzeugs. Jeder folgende Miettag beginnt am nächsten Tag zu der Uhrzeit, zu der das Fahrzeug am ersten Tag bereitgestellt wurde, und für jeden Kilometer, der die zulässige Grenze überschreitet, werden 20 % des Mietpreises für einen Miettag hinzugerechnet. Bei einer Überschreitung des Mietbeginns um mehr als fünf Stunden verpflichtet sich der Mieter, den gesamten Mietpreis zu zahlen.

5.4.  Wenn der Mieter das Fahrzeug vor dem im Vertrag genannten Datum an den Autovermieter zurückgibt, wird der Mietpreis nach den in der Preisliste angegebenen Preisen für einen kürzeren (tatsächlichen) Mietzeitraum berechnet.

5.5.  Aufgrund der tatsächlichen Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter können zum Mietpreis Kosten hinzugerechnet werden, die zu Beginn der Mietzeit nicht vorhersehbar waren. Zu diesen Kosten gehören Kosten im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Gültigkeitsdauer des Mietpreises, Kosten im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der im Vertrag genannten Zeit und/oder des Ortes der Rückgabe, Kosten im Zusammenhang mit der Erstattung von am Fahrzeug verursachten Schäden und/oder oder seiner Teile, Gebühr für das Auffüllen des Tanks und die daraus resultierende Servicegebühr, Kosten, die sich aus der Rückgabe des Fahrzeugs außerhalb der Geschäftszeiten und/oder des Büros der Autovermietung ergeben, Kosten für zusätzliche Reinigung, Kosten für Verkehrs- und Parkgebühren und daraus resultierende Verwaltungskosten , Kosten, die aus einem Verstoß gegen die Vertragsbedingungen entstehen, und andere Kosten, die aus der Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter entstehen, sofern die Autovermietung und der Mieter nichts anderes vereinbart haben. Der Mieter verpflichtet sich, alle oben genannten Kosten vollständig zu bezahlen.

5.6.  Die endgültigen Zahlungsverpflichtungen des Mieters entstehen nach Rückgabe des Fahrzeugs.

5.7.  Die Kaution wird vom Mieter als Zahlungsmittel zur Bestätigung des Vertragsabschlusses und als Sicherheit für dessen Erfüllung gezahlt. Der Autovermieter hat das Recht, die Kaution zum Ausgleich von Mietkosten oder anderen während der Mietzeit anfallenden Kosten bzw. etwaigen Schäden zu verwenden.

5.8.  Die Autovermietung hat das Recht, vom Mieter die Zahlung des Mietpreises zu verlangen
die Sicherheit auf der Grundlage der jeweils gültigen Preisliste.

5.9.  Mit Abschluss der Buchung räumt der Mieter der Autovermietung das Recht ein, alle Verpflichtungen aus dem Vertrag (Mietpreis, Kaution) von der Kreditkarte, der Zahlungskarte des Mieters oder über eine andere von der Autovermietung akzeptierte Zahlungsmethode abzubuchen Unternehmen.

5.10.             Die Autovermietung hat das Recht, den Betrag in Höhe der Mindestmiete, der Selbstbeteiligung, der Kosten für einen vollen Tank und der Tankgebühr zu hinterlegen (oder vorzuautorisieren).

5.11.             Um die Buchung zu stornieren, muss der Mieter einen Antrag im Büro der Autovermietung in Taormina einreichen oder ihn an die E-Mail-Adresse senden california@tao.it.

5.12.             Bei einer Stornierung der Buchung bis spätestens 48 Stunden vor Buchungsbeginn beträgt die Stornogebühr 10 % des Buchungspreises, mindestens jedoch den Mietpreis für einen Tag.

5.13.             
Wenn die Buchung später als 48 Stunden vor Buchungsbeginn storniert wird, oder im Falle von no-show Nach Angaben des Mieters beträgt die Stornogebühr 100 % des Buchungspreises, d. h. alle im Voraus bezahlten Beträge (einschließlich Kaution) sind in keinem Fall erstattungsfähig.

5.14.             Wenn die Buchung aufgrund von Umständen storniert wird, die der Mieter zu vertreten hat (z. B. aufgrund des Fehlens des Führerscheins und/oder anderer Dokumente, des Fehlens einer geeigneten Bankkarte oder eines geeigneten Geldmittels, der Angabe falscher Daten usw.), Die Stornogebühr beträgt 100 % des Buchungspreises, d. h. alle im Voraus bezahlten Beträge sind in keinem Fall erstattungsfähig.

 

6.    Kraftstoff- und Kilometerbegrenzung

 

6.1.  Der Mieter verpflichtet sich, den gesamten vom Fahrzeug während der Mietzeit verbrauchten Kraftstoff zu bezahlen. Sofern im Vertrag nichts anderes vorgesehen ist, verpflichtet sich die Autovermietung, das Mietfahrzeug mit vollem Kraftstofftank zur Verfügung zu stellen, und der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank zurückzugeben, sofern im Vertrag nichts anderes vorgesehen ist. Ist der Tank des zurückgegebenen Fahrzeugs nicht voll, muss der Mieter für den fehlenden Kraftstoff und die Betankung gemäß Ziffer 10.1.12 aufkommen.

 

6.2.  Der Mieter verpflichtet sich, die auf der Vorderseite des Vertrags angegebene Kilometerbegrenzung einzuhalten. Bei Nichtbeachtung der Kilometerbegrenzung hat der Mieter für jeden Kilometer, der die Kilometerbegrenzung überschreitet, das Entgelt gemäß Ziffer 10.1.13 zu bezahlen.

 

7.    Schäden, Unfälle, Diebstahl und Vandalismus

7.1.  Der Mieter verpflichtet sich, die Autovermietung unverzüglich telefonisch über jeden Verkehrsunfall, Unfall, Diebstahl, Beschädigung des Fahrzeugs und/oder seiner Teile und/oder über jeden anderen Vorfall am Fahrzeug zu informieren und entsprechende Fälle zu melden die Polizei, wenn die Autovermietung dies verlangt. Im Falle einer technischen Störung, die außerhalb der Betriebszeit aufgetreten ist, muss der Mieter die in den Fahrzeugpapieren angegebene Car-Assistenz-Nummer anrufen und die Autovermietung so schnell wie möglich informieren.

7.2.  Der Mieter verpflichtet sich, die Namen, Telefonnummern und Anschriften der Unfallbeteiligten und Zeugen des Vorfalls zu erfassen (d. h. eine alleinige mündliche Auskunftserteilung reicht nicht aus) und nach Möglichkeit Fotos vom Unfallort anzufertigen sowie, im Falle eines Verkehrsunfalls das Verkehrsunfallformular auszufüllen (befindet sich im Handschuhfach des Fahrzeugs) und alle Informationen bei erster Gelegenheit an die Autovermietung weiterzuleiten. Im Falle einer Verformung oder schwereren Beschädigung des Fahrzeugs oder wenn ein Abschleppen erforderlich ist, ruft der Mieter die in den Fahrzeugpapieren angegebene Assistenznummer an.

7.3.  Im Falle eines Unfalls, Diebstahls und/oder Vandalismus verpflichtet sich der Mieter, eine Unfall- oder Diebstahlsbescheinigung auszufüllen und der Autovermietungsgesellschaft vorzulegen. Der Mieter verpflichtet sich außerdem, der Autovermietung ein unterschriebenes Erklärungsschreiben mit seiner Beschreibung des Vorfalls und einer Kopie des Führerscheins vorzulegen. Wenn der Mieter es versäumt, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, haftet der Mieter in Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten des Fahrzeugs sowie für sonstige Schäden, die durch Unfall, Diebstahl und/oder Vandalismus entstanden sind (in diesem Fall gilt keine der in Abschnitt 1.1 beschriebenen Haftungsbeschränkungen). Es gilt Abschnitt 4.2.).

7.4.  Im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs muss der Mieter der Autovermietung die Schlüssel, eine Kopie der Zulassungsbescheinigung und andere Dokumente des Fahrzeugs übergeben. Wenn der Mieter dem Autovermieter nicht alle erforderlichen Gegenstände vorlegt oder andere in Abschnitt 7 genannte Anforderungen nicht erfüllt, gelten keine der in Abschnitt 4.2 beschriebenen Haftungsbeschränkungen. entbindet den Mieter von der Haftung und verpflichtet sich, dem Autovermietungsunternehmen die ursprünglichen Anschaffungskosten des Fahrzeugs und andere durch den Diebstahl des Fahrzeugs entstandene Schäden (einschließlich entgangenen Gewinns gemäß Abschnitt 4.1.) zu erstatten.

7.5.  Der Mieter verpflichtet sich, mit der Autovermietung, ihren Versicherern und den Strafverfolgungsbehörden bei der Untersuchung und Lösung rechtlicher Fragen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, Diebstahl und/oder Vandalismus zusammenzuarbeiten.

 

8.    Haftung des Mietwagenunternehmens

8.1.  Die Autovermietung haftet nicht für Verluste oder Schäden, die dem Mieter oder Dritten durch die Anmietung des Fahrzeugs entstehen, mit Ausnahme von direkten Sachschäden, wenn diese durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Autovermietung verursacht wurden. Die Autovermietung haftet nicht für indirekte Schäden (einschließlich entgangenen Gewinns), Schäden aus der Miete des Fahrzeugs, Sachschäden oder andere besondere Schäden. Unter anderem haftet die Autovermietung nicht für mögliche direkte oder indirekte Schäden, die dem Mieter dadurch entstehen, dass das Fahrzeug während der Mietzeit nicht genutzt werden kann und die auf eine Fehlfunktion des Fahrzeugs zurückzuführen sind, die gemäß der Garantie von repariert werden muss der Hersteller des Fahrzeugs. Im gegebenen Fall hat die Autovermietung das Recht, dem Mieter ein anderes Mietfahrzeug zur Verfügung zu stellen, es sei denn, der Mieter teilt der Autovermietung unverzüglich mit, dass er den Vertrag kündigen möchte.

8.2.  Die Autovermietung ist nicht verantwortlich für Eigentum und Gegenstände des Mieters, zusätzlicher Fahrer und Passagiere, die während der Mietdauer im Fahrzeug zurückgelassen wurden.

9.    Park- und Verkehrsstrafen

9.1.  Der Mieter haftet in vollem Umfang für alle während der Mietzeit erhobenen Verkehrs- und Parkstrafen sowie für sonstige Rechtsverstöße und deren Folgen.

9.2.  Wenn der Mieter während des Mietzeitraums ein Verkehrs- oder Parkbußgeld erhält, muss er die Autovermietung nach Ablauf des Mietzeitraums darüber informieren. Zahlt der Mieter die Verkehrs- oder Parkstrafen nicht, kann die Autovermietung die Daten des Mieters offenlegen und zum Zweck der Beitreibung der Geldbußen an Dritte weitergeben.

9.3.  Wenn in dem in Abschnitt 8.1. genannten Fall die Autovermietung die Strafe anstelle des Mieters zahlt, muss der Mieter der Autovermietung alle derartigen Kosten erstatten und die daraus resultierenden Verzugszinsen sowie andere daraus resultierende Verpflichtungen begleichen dem Gesetz, Ersatz sonstiger Schäden und Zahlung der Servicegebühr gemäß Ziffer 10.1.2.

10.  Strafen, Servicegebühren

10.1.             Der Mieter zahlt an die Autovermietung:

10.1.1. bei Verkehrsunfällen, die zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs oder seiner Teile durch die Strafverfolgungsbehörden führen – eine Strafe von 1000,00 €;

10.1.2.  wenn dem Autovermieter wegen des Mieters ein Verkehrs- oder Parkbußgeld zugestellt wird – die Bearbeitungsgebühr für die Bearbeitung des Bußgeldes in Höhe von 5,00 € für eine natürliche Person und 20,00 € für eine juristische Person;

10.1.3. im Falle der Nutzung oder Rückgabe des Fahrzeugs in einem Land, das im Vertrag nicht vereinbart wurde – eine Strafe von 1000,00 € pro Land, und der Mieter erstattet außerdem alle mit der Rückgabe des Fahrzeugs verbundenen Schäden;

10.1.4. im Falle der Rückgabe des Fahrzeugs auf den im Vertrag nicht vorgesehenen Parkplatz – eine Vertragsstrafe von 100 €, außerdem erstattet der Mieter unter anderem alle mit der Rückgabe des Fahrzeugs verbundenen Schäden und die Parkkosten;

10.1.5. für das Rauchen im Fahrzeug – Strafe von 200,00 €;

10.1.6. für fehlenden oder beschädigten Autoschlüssel – eine Strafe von 500,00 €;

10.1.7. for absent document or documents – the penalty of 200.00 €;

10.1.8. für einen Reifenschaden – eine Strafe von 250,00 € für jeden Reifenschaden;

10.1.9. Für fehlende oder defekte Zusatzausrüstung beträgt die Vertragsstrafe 400,00 €;

10.1.10.              für jedes fehlende oder defekte Teil der Fahrzeugausrüstung – eine Strafe von 1000,00 €;

10.1.11.              im Falle der Notwendigkeit einer chemischen Reinigung der Kabine – eine Servicegebühr von 250,00 €;

10.1.12.              in dem in Abschnitt 6 genannten Fall – eine Strafe von 2,40 € für jeden Liter Kraftstoff;

10.1.13.              
im Falle eines Verstoßes gegen die für das Fahrzeug vorgesehene Kilometerbegrenzung – die Strafe von0,18 € für jeden Kilometer, der die Kilometerbegrenzung überschreitet.

10.2.             Alle Gebühren verstehen sich inklusive der Mehrwertsteuer.

10.3.              Grundlage für die Beurteilung des am Fahrzeug verursachten Schadens ist eine entsprechende Preisliste, die vom offiziellen Händler des Fahrzeugs in Italien erstellt wird.

10.4.             Zusätzlich zur Zahlung der Strafe und/oder Servicegebühr verpflichtet sich der Mieter außerdem, der Autovermietung alle Schäden zu ersetzen, die über die Höhe der Strafe und/oder Servicegebühr hinausgehen.

 

11.  Verarbeitung personenbezogener Daten

 

11.1.             Mit der Unterzeichnung des Vertrags gestattet der Mieter dem Autovermieter, seine persönlichen Daten zu nutzen und die sich aus dem Vertrag ergebenden Daten entsprechend den Bedürfnissen des Autovermieters zu speichern und zu verarbeiten, wozu auch statistische Analysen, Bonitätsprüfungen und Schutz gehören Eigentum der Autovermietung. Die Autovermietung hat das Recht, personenbezogene Daten des Mieters zu speichern und zu verarbeiten soweit dies zur Erreichung der Ziele, für die der Autovermieter berechtigt ist, die Daten zu verarbeiten, vernünftigerweise erforderlich ist. Verstößt der Mieter gegen den Vertrag, hat der Autovermieter das Recht, diese Daten offenzulegen und an Dritte weiterzugeben, sofern dies erforderlich ist, um den dem Autovermieter durch den Vertragsbruch entstandenen Schaden zu beseitigen und weiteren Schaden auszuschließen .

11.2.             Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die folgenden personenbezogenen Daten des Mieters an die California Rent Car Company weitergegeben werden: Code des Mieters, Startdatum, Enddatum und Betrag des Zahlungsverzugs, und der Mieter stimmt der Verarbeitung dieser Daten zu diesem Zweck zu bei der Zahlung eine Kreditentscheidung zu treffen.
– Das Recht zur Speicherung der Daten des Mieters in den Firmenbüros entsteht, wenn der Mieter eine ausstehende Geldverpflichtung aus dem Vertrag hat.

11.3.             Der Mieter kann herausfinden, welche ihn betreffenden Daten von den Büros von California Rent Car verarbeitet werden.

11.4.             Persönliche Daten des Mieters werden gemäß der auf der Website des Autovermietungsunternehmens veröffentlichten Datenschutzrichtlinie verarbeitet www.californiarentcar.com, die die Erhebung, Nutzung, Offenlegung, Beschaffung und Speicherung personenbezogener Daten von Kunden des Autovermietungsunternehmens regelt. Die Datenschutzrichtlinie der Autovermietung basiert auf dem italienischen Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten und anderen Rechtsinstrumenten, die den Schutz des Privatlebens regeln.

 

 

12.  Direktmarketing

12.1.             Die Autovermietung sendet dem Mieter Newsletter und Angebote nur dann über die E-Mail-Adresse des Mieters, wenn der Mieter seine Einwilligung hierzu durch Eingabe seiner E-Mail-Adresse auf der Website erklärt und das Auto darüber informiert hat Informieren Sie das Unternehmen über seinen Wunsch, Direktmailing-Nachrichten zu erhalten.

12.2.             Der Mieter hat das Recht, den Erhalt von Newslettern und Angeboten abzubestellen, indem er die Autovermietung per E-Mail darüber informiert oder indem er den Anweisungen in der E-Mail mit den Angeboten folgt.

 

 

13.  Gültigkeit der AGB

 

Die vorliegende Vereinbarung unterliegt der Gesetzgebung Italiens. Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, werden durch Verhandlungen zwischen der Autovermietung und dem Mieter gelöst. Kommt es zwischen der Autovermietung und dem Mieter nicht zu einer Einigung, wird der jeweilige Streit gemäß den italienischen Rechtsinstrumenten gerichtlich beigelegt.